| Wir bieten zwei
Ausbildungsgänge an:
Der Weg zum
Taxenunternehmer in Hamburg
Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung mit Taxis in Hamburg
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| Der
Weg zum Taxenunternehmer in Hamburg
A) Voraussetzungen
Um eine Genehmigung (Konzession) zum Betreiben eines Taxibetriebes zu
bekommen, muss der Antragsteller drei selbständig
nebeneinander bestehende Voraussetzungen erfüllen:
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Die
fachliche Eignung des Antragstellers muss gegeben sein.
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Die
Sicherheit und Leistungsfähigkeit des zukünftigen
Betriebes muss gewährleistet sein.
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Es
dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die
Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer dartun.
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B)
Wie erbringt man die Nachweise?
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Man muss eine Fachkundeprüfung vor der
Handelskammer ablegen.
Prüfungsvorbereitungen durch Selbsterlernen nach
Fachbüchern oder besser durch Besuch der Schulung im
Verband
Die Kursdauer beträgt 6
1/2 Wochen, Kurstage sind Dienstag und Donnerstag
von 14:00 - 17:00, Preis inkl.
Lehrmaterial und spezieller Abschlussprüfungs-
Vorbereitung EUR 350,-.
Prüfungsgebühr bei der Handelskammer zur Zeit
EUR 110,-.
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Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist
gewährleistet, wenn die zur Aufnahme und
ordnungsgemäßen Führung des Betriebes
erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind.
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Man braucht
> ein Führungszeugnis (Kosten EUR 13,00)
> je eine Unbedenklichkeitsbescheinigung:
- vom zuständigen Finanzamt
- von der Allgemeinen Ortskrankenkasse
- von der Berufsgenossenschaft für
Fahrzeughaltungen
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C)
Wo beantragt man die Konzession?
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Bei der
Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt / Baurechtsamt,
Amt für Verkehr und Straßenwesen / Taxenabteilung,
Stadthausbrücke 8, Gebäude B, 20355 Hamburg,
Telefon: 42840-3763
Der Antrag wird nur angenommen, wenn die
fachliche Eignung nachgewiesen wird. Außerdem müssen
die Unbedenklichkeitsbescheinigungen beigefügt werden.
Die Antragsgebühr zur Zeit EUR 120,-
Dauer der Bearbeitung ca. 6-8 Wochen
In Hamburg gibt es zur Zeit keine
Konzessionsbeschränkungen. Jeder Antragsteller, der die
Voraussetzungen erfüllt, bekommt eine Genehmigung.
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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
mit Taxis in Hamburg
(Taxiführerschein)
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A.
Voraussetzungen
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Die Vollendung des 21. Lebensjahres
-
EU-Fahrerlaubnis Klasse B (= alt
Führerscheinklasse III), seit mindestens 2 Jahren
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Nachweis ärztlicher Untersuchungen
(körperlich/geistig, Augen,
Reaktion/Orientierung/Konzentration)
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Es dürfen keine Tatsachen vorliegen,
die befürchten lassen, dass der Bewerber die allgemeinen
Voraussetzungen zur Erlangung des Führerscheines Klasse III
nicht mehr erfüllt (polizeiliches Führungszeugnis)
-
Die erforderlichen Ortskenntnisse im
Pflichtfahrgebiet
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B.
Wo beantragt man den Taxiführerschein?
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Für in Hamburg
wohnende Bewerber hat die Anmeldung zum Erwerb des
Fahrgastführerscheines bei der Landesverkehrsverwaltung
Hamburg, Ausschläger Weg 100, Abteilung
Fahrgastführerscheine zu erfolgen (Kosten ca. EUR 111,-).
Für die im Bezirk Harburg bzw. Bergedorf
wohnenden Bewerber, ist der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen
bei dem zuständigen Amt (Bergedorf: Brookdeich 26, Harburg:
Großmoordamm 61) zu stellen.
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C.
Wie erbringt man die Nachweise?
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Körperliche/geistige Eignung, der
Nachweis des Sehvermögens sowie des
Reaktionsvermögen, des Orientierungssinnes und der
Konzertration:
Durch Zeugnis eines Facharztes des öffentlichen Dienstes oder
eines Amtarztes. Ein Arzt mit den gesetzlich geforderten
Qualifikationen ist der Verbandsarzt Herr Dr. med. Gerd Bandomer.
Terminvergabe über den Taxi-Verband.
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Nachweis der persönlichen
Zuverlässigkeit:
Durch ein polizeiliches Führungszeugnis, welches durch das
Verkehrsamt beantragt wird.
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Nachweis der Ortskundeprüfung:
Für den Pflichtfahrbereich der Stadt Hamburg muss eine
Ortskunde-Prüfung in Form einer schriftlichen und
mündlichen Prüfung beim Landesverband für
das Personen-Verkehrsgewerbe Hamburg e. V., Alsterdorfer Str. 276-278,
22297 Hamburg abgelegt werden.
Auch wer beim Verkehrsamt noch keinen
Fahrgastbeförderungsschein beantragt hat, kann bereits eine
Ortskunde-Prüfung ablegen
(Kosten EUR 57,30).

Antrag
auf Abnahme der Ortskundeprüfung für die Fahr-
erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen oder Mietwagen
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Wie meldet
man sich zur Prüfung an?
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Man stellt einen Antrag auf Abnahme der Ortskunde-Prüfung,
für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, beim
Landesverband für das Personen-Verkehrsgewerbe Hamburg e. V.
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D.
Wie bereitet man sich auf die Prüfung vor?
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Selbstunterricht (autodidaktisch):
Beim Landesverband für das Personen-Verkehrsgewerbe kann das
komplette Ausbildungsmaterial zum Preis von EUR 65,00
erworben werden.
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Besuch des Profi-Kurs
Zweimal pro Woche findet beim Landesverband für das
Personen-Verkehrsgewerbe ein intensiver Schulungskursus statt. Die
durch uns zertifizierte Schulung wird durch unseren kompetenten Partner
OK-Taxi durchgeführt. Die Kursusgebühr beinhaltet
sowohl das Schulungsmaterial, Schulungsfahrten, Technikeinweisung sowie
praktische Einführung ins Taxifahren mit Einweisungsfahrt.
Der Einstieg ist jederzeit nach schriftlicher Voranmeldung
möglich. Der Intensiv-Kursus dauert ca. 8-12
Wochen. Hierbei erfolgt eine intensive Vorbereitung auf
die schriftliche und mündliche Prüfung, wobei ein
Hauptaugenmerk auf die mündliche Prüfung gerichtet
ist. Unsere Erfolgsquote liegt bei über 90%. Sie gehen
keinerlei Fahrverpflichtungen ein.
Die Kosten können unter Umständen vom Arbeitsamt
übernommen werden.
Wenden Sie sich bei Bedarf an ‚Jörn’ unter
Tel.: 0176 / 14 70 64 73, er wird Ihnen bei den
Antragsformalitäten gern behilflich sein.
Schulungszeiten:
Montag und Mittwoch jeweils von 17.15 -
19.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag
jeweils von 10.00 - 12.00 Uhr
und von 18.00 bis 20.00 Uhr im Schulungsraum des LPVG
e.V. Alsterdorfer
Straße 276-278 im 1. Stock. Anmeldung zu den
Bürozeiten bei uns am Tresen in der
Geschäftsstelle.Wir bieten für Interessierte eine
Infostunde am Mittwoch um 19:00 Uhr an.
Komplettpreis: EUR 348,00
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